Hierzu gehört vor allem die Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinden. Der ortsübliche Pachtzins beträgt im Mittel 70,00 EUR pro Tagwerk (das sind 3.407 m²). Dieser Pachtzins wird jedoch – abhängig von der Bodenqualität – individuell angepaßt, wobei hierzu die sog. Wertzahl des Grundstückes als Maßstab herangezogen wird. Das landwirtschaftliche Pachtjahr beginnt in der Regel am 01.10. eines Jahres und endet am 30.09. des darauffolgenden Jahres. Die Pacht ist jeweils zum Ablauf des Pachtjahres zu entrichten.