Werbeplakate sowie Plakatierungen aller Art, und Werbeanhänger auf öffentlichen Verkehrsgrund sind als Sondernutzung zu beantragen und von der Straßenverkehrsbehörde zu genehmigen. Des Weiteren bedürfen Hinweisbeschilderungen auf öffentlichem Verkehrsgrund gemäß der Straßenverkehrsordnung einer verkehrsrechtlichen Anordnung.
Bei Fragen zu o. g. Maßnahmen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Was muss ich mitbringen?
Die Aufstellung von Werbeplakaten ist mit formlosen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde (Verwaltungsgem. Mering) anzuzeigen.
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Verkehrsrechtliche Anordnungen bilden die rechtliche Basis für das Anbringen und Entfernen von Verkehrsschildern im Sinne der StVO. Dies betrifft neben klassischen Vorfahrtsregelungen oder Halteverboten auch Baustellenabsicherungen oder Umleitungen.