Die Anträge aus der Deutschen Rentenversicherung sowie der knappschaftlichen Rentenversicherung auf Versichertenrenten (Rente wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Rente wegen Alters, Rente für Bergleute) und Renten wegen Todes (Witwen- und Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente, Witwen- und Witwerrente an vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehegatten) sowie Anträge nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte werden bereitgehalten und entgegengenommen. Zur Antragstellung ist eine vorherige Terminabsprache notwendig. Sollten Sie eine spezielle Beratung benötigen wenden Sie sich bitte an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (Dieselstr. 9, 86154 Augburg, Tel.: 0821 5002121).
Was muss ich mitbringen?
Bitte sämtliche Versicherungsunterlagen, insbesondere evtl. vorhandenen Versicherungsverlauf,
evtl. Nachweise über Lehrzeit und Schulausbildung ab dem 16. Lebensjahr,
evtl. Rentenbescheide und Ablehnungsbescheide sowie gültigen Personalausweis oder Reisepass und Geburtsurkunden der Kinder mitbringen.
Bei Hinterbliebenenrenten sind zusätzlich Heirats- und Sterbeurkunde, ggf. auch Scheidungsurteil, nötig.
Welche Unterlagen Sie darüberhinaus benötigen, teilt Ihnen der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin bei der Terminabsprache mit.