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Service

Wohnsitzänderung

Anmeldung

Bei einem Wohnsitzwechsel müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen bei der für Ihre neue Adresse zuständigen Meldebehörde anmelden. Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich.

Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, können Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben einer von Ihnen  bevollmächtigten Person mitgeben, die dann an Ihrer Stelle die Anmeldung vornimmt.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Zuzug nach Mering/Schmiechen/Steindorf per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Anmeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie die Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang dadurch schneller erledigen.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder unter 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Bei nichtehelichen Kindern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung bei Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.

Personen aus den EU Mitgliedsstaaten bringen bitte zur Anmeldung noch folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personen aus Nicht-EU-Staaten bringen darüber hinaus bitte (sofern vorhanden) ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit.

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu drei Monaten

Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu drei Monate in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).

Besucherregelung

Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu sechs Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis, Kinderreisepass oder Pass aller anzumeldenden Personen.
  • evtl. sonstige, zum Nachweis der Angaben, erforderliche Unterlagen wie beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis.
  • Wohnungsgeberbestätigung

Die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde ist nicht mehr erforderlich.

Die Bearbeitung einer Anmeldung erfolgt in der Regel sofort. Von Ihrer Meldestelle erhalten Sie eine kostenlose Meldebestätigung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung und der Eintrag des neuen Wohnortes in die Ausweisdokumente sind kostenfrei.

Formular/e

pdf iconBeiblatt zur Anmeldung - Anmeldung von weiteren Wohnungen im Inland / Änderung der Hauptwohnung

pdf iconAnmeldung eines neuen Wohnsitzes

pdf iconWohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz)

 

Informationen für Neubürger & Neuzugewanderte im Wittelsbacher Land

Das Landratsamt Aichach-Friedberg stellt in einem Gesamtwerk viele Informationen bereit, die neben der Abholung im Rathaus auch unter nachfolgender Website heruntergeladen werden können

zur Website des Landratsamtes Aichach-Friedberg


Abmeldung

Seit 01. Juni 2004 ist eine polizeiliche Abmeldung des Wohnsitzes nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen. Durch Datenaustausch der Meldebehörden wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen. Eine Abmeldepflicht besteht nur noch bei Wegzug ins Ausland oder bei Abmeldung einer Nebenwohnung, sowie nach "ohne festen Wohnsitz".

Auch für die Abmeldung gilt die Frist von zwei Wochen, innerhalb der Sie Ihren Wegzug von Mering/Schmiechen/Steindorf der Meldebehörde mitteilen müssen.

Eine Wohnsitzabmeldung per Online-Antrag ist nicht möglich. Abmeldungen ins Ausland sind maximal eine Woche vor Auszug möglich. Abmeldungen von Nebenwohnungen sind nur rückwirkend, bzw. zum gleichen Datum möglich. Seit 01.11.2015 muss eine Nebenwohnung in der Hauptwohnsitzgemeinde abgemeldet werden. Bei der Abmeldung muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Die Abmeldung ist kostenfrei.

Formular/e

pdf iconAbmeldung der bisherigen Wohnung


Ummeldung

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen im Einwohnermeldeamt ummelden. (Zur Anmeldung von außerhalb: Informationen)

Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich. Sie können sich aber auch durch eine bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens vertreten lassen, die evtl. auftretende Fragen beantworten kann.

Es besteht auch die Möglichkeit den Umzug innerhalb einer Gemeinde per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Ummeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist.

Fristen, Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung einer Ummeldung erfolgt in der Regel sofort. Von Ihrer Meldestelle erhalten Sie eine kostenlose Bestätigung

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweise und Reisepässe aller umzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Die Ummeldung und der Eintrag des neuen Wohnortes in die Ausweisdokumente sind kostenfrei.

Formular/e

pdf iconWohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz)

pdf iconMitteilung über die Änderung der Hauptwohnung

 

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