Hauptausschuss - 09.07.2020
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | ||||
Ö 4 | 2020/3613 | |||
Ö 5 | 2020/3619 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss beschließt aufgrund der geänderten rechtlichen Grundlagen den Beschluss 2020/3515 wie folgt zu ändern.
Das Gremium beschließt für die Monate April, Mai und Juni 2020 die Mittagsbetreuungsgebühren nicht zu erheben, soweit die Kinder nicht betreut wurden. Dies gilt für die Einrichtungen der Grundschule in der Luitpoldstraße sowie der Grundschule in der Ambérieustraße.
Die Verrechnungen der einschlägigen Vormonate werden mit dem Abrechnungsmonat Juli 2020 verrechnet. Vorausgesetzt die Eltern stimmen der Verrechnung zu, andernfalls wird er Monat April 2020 erstattet
Die Kasse wird mit der Abwicklung beauftragt. Zusätzliche Fördermittel für die Monate April, Mai und Juni 2020 wird durch die Sachbearbeitung für die Mittagsbetreuung über die zuständige Regierung beantragt.
09.07.2020 - Hauptausschuss Ö 5 - ungeändert beschlossen Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt aufgrund der geänderten rechtlichen Grundlagen den Beschluss 2020/3515 wie folgt zu ändern.
Das Gremium beschließt für die Monate April, Mai und Juni 2020 die Mittagsbetreuungsgebühren nicht zu erheben, soweit die Kinder nicht betreut wurden. Dies gilt für die Einrichtungen der Grundschule in der Luitpoldstraße sowie der Grundschule in der Ambérieustraße.
Die Verrechnungen der einschlägigen Vormonate werden mit dem Abrechnungsmonat Juli 2020 verrechnet. Vorausgesetzt die Eltern stimmen der Verrechnung zu, andernfalls wird der Monat April 2020 erstattet
Die Kasse wird mit der Abwicklung beauftragt. Zusätzliche Fördermittel für die Monate April, Mai und Juni 2020 wird durch die Sachbearbeitung für die Mittagsbetreuung über die zuständige Regierung beantragt.
Abstimmungsergebnis: 13:0 |
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Ö 6 | ||||
Ö 7 | ||||
Ö 7.1 | ||||
Ö 7.2 | ||||
Ö 7.3 |