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Sachverhalt:

Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Ersatz von Teilnehmerbeiträgen in der Mittagsbetreuung vom 22.05.2020 <tel:22052020>, weitergeleitet durch die Regierung von Schwaben, ergibt sich ein Änderungsbedarf für den Beschluss 2020/3515 <tel:20203515>.

 

Auszug aus dem Schreiben des Staatsministeriums:

 

1. Gegenstand der Leistungen - Berechtigte (Auszug aus dem Schreiben vom 20.05.2020)

Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund des staatlich angeordneten Betretungsverbots Angebote der Mittagsbetreuung, für die sie für das Schuljahr 2019/2020 angemeldet sind, nicht nutzen, sollen finanziell entlastet werden. Der Freistaat Bayern gewährt daher im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine freiwillige finanzielle Förderung für den (anteiligen) Ersatz der entfallenen Teilnehmerbeiträge. Die beantragte Förderung wird an die Träger und nicht an die einzelnen Erziehungs-berechtigten ausbezahlt. Die Träger verzichten im Gegenzug auf die Erhebung von Teilnehmerbeiträgen in der entsprechenden Höhe oder erstatten bereits geleistete Teilnehmerbeiträge in der entsprechenden Höhe.

Antragsberechtigt sind Träger von Mittagsbetreuungsangeboten, die gemäß der Kultusministeriellen Bekanntmachung „Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen“ (KMBek) vom 7. März 2018 (Az. IV.8-BS7369.0/43/1) im Schuljahr 2019/2020 staatlich gefördert werden.

Für Monate, in denen die Mittagsbetreuung teilweise oder in vollem Umfang in Anspruch genommen wird bzw. wurde, erfolgt kein Beitragsersatz. Diese Regelung umfasst auch die Teilnahme an der Mittagsbetreuung im Rahmen der Notbetreuung.

 

Folglich ist die, von uns zum damaligen Zeitpunkt empfohlene, kaufmännische Rundung nicht mehr anwendbar. Die Ersatzleistungen des Freistaates Bayern werden demnach nur für die Monate geleistet, in welchen keinerlei Betreuungsleistungen angefallen sind. Betreuungsleistungen beinhalten insbesondere die Betreuung nach einer Präsenzunterrichtseinheit bzw. die Notbetreuung aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit, für Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur.

Zusätzliche Fördermittel für die Mittagsbetreuung sind bei der Regierung von Schwaben zu beantragen, wobei der Maximalbetrag bei 68,-€ je Kind pro Monat in einer Gruppe der regulären Mittagsbetreuung liegt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering als Träger der kurzen Mittagsbetreuung ist aufgrund der geschlossenen Verträge verpflichtet, den Eltern die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Betreuung zu gewähren. Aufgrund der staatlichen Anordnung waren wir angehalten die Einrichtung geschlossen zu halten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €Einmalig 2020: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt aufgrund der geänderten rechtlichen Grundlagen den Beschluss 2020/3515 wie folgt zu ändern.

 

Das Gremium beschließt für die Monate April, Mai und Juni 2020 die Mittagsbetreuungsgebühren nicht zu erheben, soweit die Kinder nicht betreut wurden. Dies gilt für die Einrichtungen der Grundschule in der Luitpoldstraße sowie der Grundschule in der Ambérieustraße.

 

Die Verrechnungen der einschlägigen Vormonate werden mit dem Abrechnungsmonat Juli 2020 verrechnet. Vorausgesetzt die Eltern stimmen der Verrechnung zu, andernfalls wird der Monat April 2020 erstattet

 

Die Kasse wird mit der Abwicklung beauftragt.

Zusätzliche Fördermittel für die Monate April, Mai und Juni 2020 wird durch die Sachbearbeitung für die Mittagsbetreuung über die zuständige Regierung beantragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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