Gemeinderat Schmiechen - 09.11.2020
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2020/3897 | |||
Ö 4 | 2020/3895 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat hat vom vorgelegten Konzept der Entwicklungs- /Einbeziehungssatzung „Brunnener Straße“ Kenntnis genommen, zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird das vereinfachte Verfahren nach den Vorgaben des § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Planentwurf ist entsprechend den eingebrachten Wünschen und Beschlüssen des Gemeinderates zu überarbeiten. Der Vorentwurf erhält das Datum der Gemeinderatssitzung, den 09.11.2020.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Abstimmung: ………………….
09.11.2020 - Gemeinderat Schmiechen Ö 4 - ungeändert beschlossen Beschluss: Bgm. Josef Wecker nimmt als persönlich Beteiligter an der Abstimmung nicht teil
Der Gemeinderat hat vom vorgelegten Konzept der Entwicklungs- /Einbeziehungssatzung „Brunnener Straße“ Kenntnis genommen, zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird das vereinfachte Verfahren nach den Vorgaben des § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Planentwurf ist entsprechend den eingebrachten Wünschen und Beschlüssen des Gemeinderates zu überarbeiten. Der Vorentwurf erhält das Datum der Gemeinderatssitzung, den 09.11.2020.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 11:0 |
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Ö 5 | 2020/3883 | |||
Ö 6 | 2020/3896 | |||
Ö 7 | ||||
Ö 8 |