VORLAGE
Der Marktgemeinderat beschließt die Vermaßung der Baugrenzen entsprechend zu ergänzen. Es erfolgt keine Änderung der Grundzüge der Planung.
16.12.2021 - Marktgemeinderat Mering
Ö 15.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: 18 : 3