Gemeinderat Steindorf - 21.03.2024
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2024/5695 | |||
Ö 4 | 2024/5743 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Variante 1:
Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.
Es wird auf denkmalschutzrelevante Belange verwiesen (Pfarrkirche St. Georg, Bodendenkmal AZ: D-7-7732-0085).
Variante 2:
Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht, da sich das Vorhaben nicht nach § 34 BauGB einfügt (Geschossigkeit) und die ausreichende Erschließung bis Dato nicht nachgewiesen wurde.
Es wird auf denkmalschutzrelevante Belange verwiesen (Pfarrkirche St. Georg, Bodendenkmal AZ: D-7-7732-0085).
21.03.2024 - Gemeinderat Steindorf Ö 4 - geändert beschlossen Beschluss:
Variante 1:
Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.
Es wird auf denkmalschutzrelevante Belange verwiesen (Pfarrkirche St. Georg, Bodendenkmal AZ: D-7-7732-0085).
Abstimmungsergebnis: 4:4
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Ö 5 |