Gemeinderat Schmiechen - 08.04.2024
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2024/5714 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid. Es wird eine Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 1 „Nördlich der Bahnhofstraße“ festgesetzten Baulinie zur Errichtung der Treppe außerhalb den überbaubaren Grundstücksflächen erteilt.
Bei der Errichtung der Treppe muss sichergestellt werden, dass der vorhandene Stellplatz nutzbar bleibt.
08.04.2024 - Gemeinderat Schmiechen Ö 3 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid. Es wird eine Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 1 „Nördlich der Bahnhofstraße“ festgesetzten Baulinie zur Errichtung der Treppe außerhalb den überbaubaren Grundstücksflächen erteilt.
Bei der Errichtung der Treppe muss sichergestellt werden, dass der vorhandene Stellplatz nutzbar bleibt.
Abstimmungsergebnis: 11:0 |
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Ö 4 | 2024/5763 | |||
Ö 5 | 2024/5770 | |||
Ö 6 | 2024/5779 | |||
Ö 7 | ||||
Ö 8 |