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Sachverhalt:

 

Der Hauptausschuss hat in der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2016 die Schaffung einer Stelle eines City-Managers abgelehnt, jedoch hat Herr MGR Resch im Laufe der Beratung neue Erkenntnisse zu Umfang und Aufgaben eines City-Managers vorgestellt. Deshalb entsteht wohl das Bedürfnis, über den Sachverhalt erneut zu beraten und abzustimmen.

 

Am 14.12.2015 fand ein Gespräch mit den beiden Vorständen von Mering Aktuell e.V. Herrn Steinbrecher und Herrn Spengler statt. Dabei wurde das mögliche Aufgabengebiet eines City-Managers besprochen.

 

Die Herren Steinbrecher und Spengler äußerten ihre Vorstellung, dass ein Rathausmitarbeiter im Nebenverdienst dieses Amt ausfüllen könnte.

 

Leider steht kein Rathausmitarbeiter hierfür zur Verfügung.

 

Aufgaben eins City-Managers oder welchen Arbeitstitel man auch immer findet, sollten sein:

 

1.Gestaltung der Marktsonntage

Attraktivität erhöhen durch neue Ideen (Handwerkerbereich, Dienstleister einbinden)

 

2.Fahrgeschäfte als zusätzliches Angebot für Kinder und Familien

Hierzu ist ein bestimmter Etat erforderlich (Mittelbewirtschaftung durch den 1. Bürgermeister)

 

3.Infoveranstaltung für Geschäftsinhaber zu aktuellen Themen

 

4.Organisatorische Arbeiten, z.B. Einholung von Veranstaltergenehmigungen

 

Sowohl Herr Steinbrecher als auch Herr Spengler betonen, dass es nicht Aufgabe des City-Managers sein soll, die Tätigkeit des Vorstandes von Mering Aktuell e.V. zu übernehmen.

 

Dem Vorstand von Mering Aktuell e.V. ist auch bewusst, dass auf 450-Euro-Basis keine Fachkraft mit Studien- oder vergleichbarem Abschluss zu erhalten ist. Bei einem Stundensatz von 20 Euro ergeben sich maximal 4 bis 5 Stunden Arbeitszeit pro Woche, da auch die Urlaubszeit und Feiertage zu berücksichtigen sind.

 

Gesucht wird daher eine Person, die in der Lage ist, auf Grund ihres Wissens und ihrer Erfahrung mit viel Engagement die fehlende Arbeitszeit zu kompensieren.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Wirtschaftsförderung obliegt den Landkreisen. Dennoch ist es den Kommunen erlaubt, als freiwillige Aufgabe ihren Ort attraktiv zu gestalten und zu präsentieren, so lange keine direkte Wirtschaftsförderung stattfindet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

 

Einmalig 2016: €

Jährlich: 7.000,- € plus 5.000,- € Mitteletat

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

1.Der Hauptausschuss beschließt die Einstellung eines Marktbeauftragten auf 450-Euro-Basis in der Entgeltgruppe 6 TVöD. Die Einstellung erfolgt erst nach Erstellung eines Aufgabenprofils.

 

2.Für die Aktivitäten des City-Managers wird im Verwaltungshaushalt ein Etat von 5.000,- € jährlich bereitgestellt (Mittelbewirtschaftung durch den 1. Bürgermeister).

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Abstimmungsergebnis: 10:2

 

Abwesend: 3. Bgm. Heinrich

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