Sachverhalt:
Aufgrund der Vorlage 2015/0646 wurde beschlossen, dass die Gebühren für die Hortbetreuung von Asylbewerberkindern bis zum Ende des Hortjahres 2015/2016 übernommen werden. Die Gebühren beinhalten den Hortbeitrag, das Spiel- und Getränkegeld sowie das Essensgeld.
Im Betreuungsjahr 2015/2016 belaufen sich die Ausgaben auf insgesamt 5.945,10 EUR. Betreut wurden bis August 2016 7 Flüchtlingskinder.
Die Leitung des AWO-Hortes „Alte Burg" hat für den Betreuungsmonat September 2016 wieder Rechnungen zur Übernahme eingereicht. Lt. Aussage der Leitung sind weiterhin 5 Flüchtlingskinder in der „Alten Burg" betreut. Die Kinder sind mit 4-5 Stunden täglich in der verlängerten Mittagsbetreuung eingebucht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die rechtliche/fachliche Würdigung beläuft sich auf eine freiwillige Leistung des Marktes Mering.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
x | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2016: €Einmalig 2016: € | |
Jährlich: € ca. 6.500 EUR | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Veranschlagung über die Haushaltsstelle 1/4600-7002. Die Kosten können abschließend nicht festgelegt werden, da die Anzahl der betreuten Kinder nicht festgelegt werden kann.