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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der Vorlage 2015/0646 wurde beschlossen, dass die Gebühren für die Hortbetreuung von Asylbewerberkindern bis zum Ende des Hortjahres 2015/2016 übernommen werden. Die Gebühren beinhalten den Hortbeitrag, das Spiel- und Getränkegeld sowie das Essensgeld.

 

Im Betreuungsjahr 2015/2016 belaufen sich die Ausgaben auf insgesamt 5.945,10 EUR. Betreut wurden bis August 2016 7 Flüchtlingskinder.

 

Die Leitung des AWO-Hortes „Alte Burg“ hat für den Betreuungsmonat September 2016 wieder Rechnungen zur Übernahme eingereicht. Lt. Aussage der Leitung sind weiterhin 5 Flüchtlingskinder in der „Alten Burg“ betreut. Die Kinder sind mit 4-5 Stunden täglich in der verlängerten Mittagsbetreuung eingebucht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die rechtliche/fachliche Würdigung beläuft sich auf eine freiwillige Leistung des Marktes Mering.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €ca. 6.500 EUR

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Veranschlagung über die Haushaltsstelle 1/4600-7002. Die Kosten können abschließend nicht festgelegt werden, da die Anzahl der betreuten Kinder nicht festgelegt werden kann.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss des Marktes Mering beschließt, die Gebühren für die Hortbetreuung von Asylbewerberkindern unbefristet zu übernehmen. Die Gebühren beinhalten den Hortbeitrag, sowie das Spiel- und Getränkegeld.

 

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Anlage/n

 

 

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