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Sachverhalt:

Der Kirchenpfleger von St. Afra legt eine Kostenaufstellung für den Kindergarten und die Kinderkrippe „St. Afra“ vor. Folgende Reparaturen und Installationen sind geplant und lt. Aussage des Kirchenpflegers unumgänglich, da es sich hier auch um dringende Mängelbeseitigungen handelt.

 

Kindergarten:

Nr.

Bezeichnung

EUR

1.

Behebung der Mängelliste der elektrischen Installationen Das Angebot liegt in der Anlage

13.816

2.

Installation einer Blitzschutzanlage keine vorhanden

4.842

3.

Montage Hangrutsche, Podest und Rampe zum hoch gehen Die Rutsche am Spielturm wurde vom TÜV gesperrt. Diese ist erst ein Jahr alt und wurde ehrenamtlich montiert. Eine erneute Abnahme erfolgte nicht, da das Gerät nicht den Gesetzgebungen entspricht. Der Aufwand den Spielturm umzurüsten ist aufwendiger und kostspieliger als der Umbau zur Hangrutsche.

3.381

4.

Versetzen des Holz-Schiffs im Garten Mängel wegen Fallschutz - zu wenig Abstand zum Pflaster

392

5.

Gartenspielgerät - Feuerwehrauto mit Federunterbau eine erneute Anfrage beim Kirchpfleger hat ergeben, dass die Genehmigung für das Gartenspielgerät von der Kirchenverwaltung noch nicht genehmigt wurde, deshalb zurückstellen

(4.200)

 

Insgesamt

22.431

 

Insgesamt beläuft sich die Summe beim Kindergarten auf 22.431 EUR.

 

Die Defizitübernahme liegt lt. der Vereinbarung bei 100%.

Die Höhe der Rücklagen zum Stand 31.12.2016 wurde der Sachbearbeitung von der Bischöflichen Finanzkammer Abt. Kindergartenverwaltung trotz mehrmaliger Nachfrage nicht mitgeteilt.

 

 

Kinderkrippe

Nr.

Bezeichnung

EUR

1.

Weg pflastern von der Terrasse zum Gerätehaus hier wurde ebenfalls noch keine Genehmigung durch die Kirchenverwaltung ausgesprochen, somit zurückstellen

(1.686)

2.

Markise für die Schneckengruppe Gruppenzimmer heizt sich so stark auf - diese Beschaffung ist auch im Haushalt der Bischöflichen Finanzkammer vorgesehen

2.000

3.

Klettergerüst  auch hier besteht noch keine Genehmigung seitens der Kirchenverwaltung, lt. Kirchenverwalter somit auf das nächste Krippenjahr zurückstellen. 

(3.500)

 

Insgesamt

2.000

 

Insgesamt beläuft sich die Summe bei der Kinderkrippe auf 2.000 EUR.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Defizitvereinbarung sieht vor, dass soweit die Ausgaben für Gebäude und Grundstücksunterhalt, Reparaturen, Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen und Spielgeräten einen Betrag von 5.000 EUR im Einzelfall und einen Gesamtbetrag von 15.000 EUR pro Jahr überseigen, die Zustimmung des Marktes Mering einzuholen ist.

 

Ebenso ist geregelt, dass die Rücklage die Höhe von drei Monatsgehältern des Personals des Kindergartens (Arbeitgeberkosten) nicht übersteigen soll.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Der freiwillige Betriebskostenzuschuß wird unter HHSt. 4646-7002 verbucht. Für den Kindergarten St. Afra sind 32.000 EUR angesetzt, für die Kinderkrippe St. Afra 90.000 EUR. Inwieweit der Träger über eigene Rücklagen verfügt, ist derzeit offen, so daß die finanziellen Auswirkungen nicht dargestellt werden können.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt, bis die Höhe der Rücklagen der Kindertagesstätten durch den Betreiber geklärt ist.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: 13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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