Der Kirchenpfleger von St. Afra legt eine Kostenaufstellung für den Kindergarten und die Kinderkrippe „St. Afra“ vor. Folgende Reparaturen und Installationen sind geplant und lt. Aussage des Kirchenpflegers unumgänglich, da es sich hier auch um dringende Mängelbeseitigungen handelt.
Kindergarten:
Nr. | Bezeichnung | EUR |
1. | Behebung der Mängelliste der elektrischen Installationen - Das Angebot liegt in der Anlage
| 13.816 |
2. | Installation einer Blitzschutzanlage | 4.842 |
3. | Montage Hangrutsche, Podest und Rampe zum hoch gehen - Die Rutsche am Spielturm wurde vom TÜV gesperrt. Diese ist erst ein Jahr alt und wurde ehrenamtlich montiert. Eine erneute Abnahme erfolgte nicht, da das Gerät nicht den Gesetzgebungen entspricht. Der Aufwand den Spielturm umzurüsten ist aufwendiger und kostspieliger als der Umbau zur Hangrutsche.
| 3.381 |
4. | Versetzen des Holz-Schiffs im Garten - Mängel wegen Fallschutz – zu wenig Abstand zum Pflaster
| 392 |
5. | Gartenspielgerät – Feuerwehrauto mit Federunterbau | 4.200 |
6. | Tische und Stühle für eine Gruppe | 3.000 |
| Insgesamt | 29.631 |
Insgesamt beläuft sich die Summe beim Kindergarten auf 29.631 EUR.
Kinderkrippe
Nr. | Bezeichnung | EUR |
1. | Weg pflastern von der Terrasse zum Gerätehaus - hier wurde ebenfalls noch keine Genehmigung durch die Kirchenverwaltung ausgesprochen, somit zurückstellen
| (1.686) |
2. | Markise für die Schneckengruppe - Gruppenzimmer heizt sich so stark auf – diese Beschaffung ist auch im Haushalt der Bischöflichen Finanzkammer vorgesehen
| 2.000 |
3. | Klettergerüst - Lt. Auskunft der Einrichtungsleitung ist diese Investition wichtig, da die Klettermöglichkeiten im Garten für die Krippenkinder fehlen.
| 3.500 |
| Insgesamt | 5.500 |
Insgesamt beläuft sich die Summe bei der Kinderkrippe auf 5.500 EUR.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Kindergarten:
Die Defizitvereinbarung sieht vor, dass soweit die Ausgaben für Gebäude und Grundstücksunterhalt, Reparaturen, Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen und Spielgeräten einen Betrag von 5.000 EUR im Einzelfall und einen Gesamtbetrag von 15.000 EUR pro Jahr überseigen, die Zustimmung des Marktes Mering einzuholen ist.
Ebenso ist geregelt, dass die Rücklage die Höhe von drei Monatsgehältern des Personals des Kindergartens (Arbeitgeberkosten) nicht übersteigen soll.
Kinderkrippe:
Die Defizitvereinbarung sieht vor, dass soweit die Ausgaben für Gebäude- und Grundstücksunterhalt, Reparaturen, Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen und Spielgeräten einen Gesamtbetrag in Höhe von 7.000 EUR pro Jahr übersteigen, ist die Zustimmung des Marktes Mering einzuholen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 2017: € | Einmalig 2017: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Der freiwillige Betriebskostenzuschuß wird unter HHSt. 4646-7002 verbucht. Für den Kindergarten St. Afra sind 32.000 EUR angesetzt, für die Kinderkrippe St. Afra 90.000 EUR.