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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.01.2020, sowie in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 15.06.2020 wurde das Einvernehmen zum Bauvorhaben nicht erteilt. Aufgrund der Stellplatzproblematik wurde daraufhin seitens der Bauherren in Absprache ein formloser Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Dieser wurde dann in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 14.07.2020 nach vorangegangen Ortstermin behandelt. Das Gremium hat einer Variante mit drei offenen Stellplätzen am Jägerberg, welche zu dem Stellplatznachweis für das Wohn- und Geschäftshaus Augsburger Straße 2 hinzugerechnet werden sollen, zugestimmt. Die Ablöse der 4 weiteren Stellplätze wurde in Aussicht gestellt. Die Bauherren haben daraufhin am 23.07.2020 einen Änderungsantrag eingereicht.

 

Es sind nun entsprechend des Beschlusses drei offene Stellplätze dargestellt. Auch von der verkehrsrechtlich problematischen Hauskante im Osten wurde soweit wie möglich abgerückt. Rampen, wie bei der ursprünglich geplanten Carportanlage sind nun nicht mehr vorgesehen.

 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:23.07.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:23.09.2020

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung:12.10.2020

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Das Grundstück in der Augsburger Straße hat zwei baurechtliche Nachbargrundstücke, das Grundstück am Jägerberg drei baurechtliche Nachbargrundstücke. Für die erneuten Anträge wurden keine Nachbarunterschriften (mehr) vorgelegt. Die Unterschriften sind somit nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Hinsichtlich der fachlich rechtlichen Würdigung wird auf die Beschlussbuchauszüge vom 20.01.2020, 15.06.2020 und vom 14.07.2020 verwiesen. Da sich die Planung mit dem Beschluss vom 14.07.2020 deckt, sprechen aus Sicht der Bauverwaltung keine Gründe gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Durch den Entfall des Carport-Komplexes ist die Erstellung der Stellplätze am Jägerberg sogar baurechtlich verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. b) BayBO) möglich.

 

Zur Anrechnung der Stellplätze als Stellplatznachweis für das Objekt Augsburger Straße 2 ist eine Ausnahme gemäß § 5 Abs. 2 der Stellplatzsatzung des Mering i.V.m. Art. 47 Abs. 3 Nr. 2 BayBO zu erteilen. Die Voraussetzung (fußläufig weniger als 150 Meter) ist gegeben. Die Stellplätze sind dabei dinglich zu sichern. Die Anrechnung der Stellplätze wurde bereits im Beschluss vom 14.07.2020 bereits in Aussicht gestellt.

 

Insgesamt besteht ein Stellplatzbedarf von 13 Stellplätzen. In Absprache mit dem Landratsamt können 6 Stellplätze als Altbestand angerechnet werden. Abzüglich der 3 offenen Stellplätze am Jägerberg fehlen 4 Stellplätze zur Erbringung des Stellplatznachweises. Mit Antrag vom 22.07.2020 beantragen die Bauherren schriftlich die Ablöse der Stellplätze gemäß § 7 Abs. 1 der Stellplatzsatzung. Die Möglichkeit zur Ablöse dieser vier Stellplätze wurde bereits im Beschluss vom 14.07.2020 bereits in Aussicht gestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Erster Bürgermeister Mayer stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des TOP's und Behandlung des Bauvorhabens in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates am 17.09.2020. Der Bau- und Planungsausschuss bemängelt die Situierung der Stellplätze direkt an der Straße. Die Verwaltung wird angewiesen, mit den Bauherren kurzfristig Gespräche über eine Planänderung zu führen. Vorgabe des Gremiums ist eine Stellplatztiefe von mindestens 8,00 Meter und eine gesamte Stellplatzbreite über die Gesamtbreite des Flurstücks.

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Beschluss

Beschluss:

 

Geschäftsordnungsantrag von Ersten Bürgermeister Mayer auf Vertagung und Behandlung in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates am 17.09.2020. Der Bau- und Planungsausschuss bemängelt die Situierung der Stellplätze direkt an der Straße. Die Verwaltung wird angewiesen, mit den Bauherren kurzfristig Gespräche über eine Planänderung zu führen. Vorgabe des Gremiums ist eine Stellplatztiefe von mindestens 8,00 Meter und eine gesamte Stellplatzbreite über die Gesamtbreite des Flurstücks.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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