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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Ergänzung vom 08.09.2020:

 

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschuss wurde das Vorhaben vertagt. In der Planung vom 23.07.2020 sah das Gremium verkehrsrechtliche Probleme bezüglich der Situierung der Stellplätze direkt an der Straße ohne Stauraum. Das Gremium hat signalisiert, dass das Einvernehmen bei einer geänderten Planung mit einer gesamten Stellplatztiefe von 8 Metern auf der kompletten Breite erteilt wird. Das Planungsbüro hat bereits am 08.09.2020 eine geänderte Planung vorgelegt. Die Tiefe der Stellplätze inklusive des Stauraumes beträgt nun 8,97 Meter. Daher spricht aus Sicht der Verwaltung nun nichts mehr gegen die Erteilung des Einvernehmens.

 

Aufgrund der Fiktionsfrist (23.09.2020) kann das Bauvorhaben nicht wie üblich in der nächsten Sitzung des zuständigen Bau- und Planungsausschusses am 12.10.2020 behandelt werden. Daher ist nun eine abschließende Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens seitens des Marktgemeinderates zu treffen.

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.01.2020, sowie in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 15.06.2020 wurde das Einvernehmen zum Bauvorhaben nicht erteilt. Aufgrund der Stellplatzproblematik wurde daraufhin seitens der Bauherren in Absprache ein formloser Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Dieser wurde dann in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 14.07.2020 nach vorangegangen Ortstermin behandelt. Das Gremium hat einer Variante mit drei offenen Stellplätzen am Jägerberg, welche zu dem Stellplatznachweis für das Wohn- und Geschäftshaus Augsburger Straße 2 hinzugerechnet werden sollen, zugestimmt. Die Ablöse der 4 weiteren Stellplätze wurde in Aussicht gestellt. Die Bauherren haben daraufhin am 23.07.2020 einen Änderungsantrag eingereicht.

 

Es sind nun entsprechend des Beschlusses drei offene Stellplätze dargestellt. Auch von der verkehrsrechtlich problematischen Hauskante im Osten wurde soweit wie möglich abgerückt. Rampen, wie bei der ursprünglich geplanten Carportanlage sind nun nicht mehr vorgesehen.

 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      23.07.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  23.09.2020

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 12.10.2020

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Das Grundstück in der Augsburger Straße hat zwei baurechtliche Nachbargrundstücke, das Grundstück am Jägerberg drei baurechtliche Nachbargrundstücke. Für die erneuten Anträge wurden keine Nachbarunterschriften (mehr) vorgelegt. Die Unterschriften sind somit nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Hinsichtlich der fachlich rechtlichen Würdigung wird auf die Beschlussbuchauszüge vom 20.01.2020, 15.06.2020 und vom 14.07.2020 verwiesen. Da sich die Planung mit dem Beschluss vom 14.07.2020 deckt, sprechen aus Sicht der Bauverwaltung keine Gründe gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Durch den Entfall des Carport-Komplexes ist die Erstellung der Stellplätze am Jägerberg sogar baurechtlich verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. b) BayBO) möglich.

 

Zur Anrechnung der Stellplätze als Stellplatznachweis für das Objekt Augsburger Straße 2 ist eine Ausnahme gemäß § 5 Abs. 2 der Stellplatzsatzung des Mering i.V.m. Art. 47 Abs. 3 Nr. 2 BayBO zu erteilen. Die Voraussetzung (fußläufig weniger als 150 Meter) ist gegeben. Die Stellplätze sind dabei dinglich zu sichern. Die Anrechnung der Stellplätze wurde bereits im Beschluss vom 14.07.2020 bereits in Aussicht gestellt.

 

Insgesamt besteht ein Stellplatzbedarf von 13 Stellplätzen. In Absprache mit dem Landratsamt können 6 Stellplätze als Altbestand angerechnet werden. Abzüglich der 3 offenen Stellplätze am Jägerberg fehlen 4 Stellplätze zur Erbringung des Stellplatznachweises. Mit Antrag vom 22.07.2020 beantragen die Bauherren schriftlich die Ablöse der Stellplätze gemäß § 7 Abs. 1 der Stellplatzsatzung. Die Möglichkeit zur Ablöse dieser vier Stellplätze wurde bereits im Beschluss vom 14.07.2020 bereits in Aussicht gestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: 33.000 € (Stellplatzablöse)

Jährlich: €

Jährlich: €

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauvorhaben Sanierung und Umbau eines Mehrfamilienhauses mit Geschäft in der Augsburger Straße 2, da sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB einfügt.

 

Der Marktgemeinderat befürwortet die Erstellung der drei offenen Stellplätze am Jägerberg, wie im Plan dargestellt, und erkennt diese zur Anrechnung auf den Stellplatznachweis für das Objekt Augsburger Straße 2 gemäß § 5 Abs. 2 der Stellplatzsatzung an. Die Stellplätze sind dinglich zu sichern und dem Objekt Augsburger Straße 2 dauerhaft zuzuordnen.

 

Der Marktgemeinderat stimmt einer Ablöse von vier Stellplätzen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Bauherren einen entsprechenden Ablösevertrag zu schließen.

 

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Anlage/n
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  • Gezeichnete Lagepläne, Eingabeplan
  • Antrag auf Stellplatzablöse
  • Beschlussbuchauszüge

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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