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Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 14.09.2020 beantrag der Eigentümer des Grundstückes Kreuzeckstraße 6 eine zweite Grundstückszufahrt von der Münchner Straße her. Das Antragsschreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Grundsätzlich entscheidet über die Gewährung von Grundstückszufahrten generell die Verwaltung nach konkreter Prüfung des Einzelfalls. Im vorliegenden Fall hat jedoch der Bau- und Umweltausschuß am 18.07.2016 anläßlich einer Bauvoranfrage entschieden, dass keine zweite Zufahrt von der Münchner Straße her gewährt wird. Aus diesem Grunde wird auch der aktuelle Antrag dem Gremium zur Entscheidung vorgelegt und nicht auf dem üblichen Verwaltungsweg entschieden.

 

MGR'in Schamberger stellt aufgrund der umfangreichen, kurzfristig vorgelegten Tischvorlage den Geschäftsordnungsantrag auf Vertragung und erneuter Beratung des TOP in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 09.11.2020.

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Beschluss

Beschluss:

 

Beschlussfassung über den Geschäftsordnungsantrag von MGR'in Schamberger zur Vertragung und erneuter Beratung des TOP in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 09.11.2020.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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