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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Ergänzung vom 29.10.2020:

 

In der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 12.10.2020 wurde die Entscheidung über den Antrag aufgrund des Geschäftsordnungsantrages von MGR’in Schamberger bis zur November-Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vertagt. Der entsprechende Beschlussbuchauszug mit der Tischvorlage vom 12.10.2020 ist als Anlage beigefügt. Zudem wurde seitens des Antragsstellers ein weiteres Schreiben (vom 26.10.2020) als Antrag auf Mitvorlage eingereicht. Dieses Schreiben ist ebenfalls beigefügt.

 

Mit Schreiben vom 14.09.2020 beantrag der Eigentümer des Grundstückes Kreuzeckstraße 6 eine zweite Grundstückszufahrt von der Münchner Straße her. Das Antragsschreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Grundsätzlich entscheidet über die Gewährung von Grundstückszufahrten generell die Verwaltung nach konkreter Prüfung des Einzelfalls. Im vorliegenden Fall hat jedoch der Bau- und Umweltausschuss am 18.07.2016 anlässlich einer Bauvoranfrage entschieden, dass keine zweite Zufahrt von der Münchner Straße her gewährt wird. Aus diesem Grunde wird auch der aktuelle Antrag dem Gremium zur Entscheidung vorgelegt und nicht auf dem üblichen Verwaltungsweg entschieden.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, erst dann über den Antrag auf Gewährung einer zweiten Grundstückszufahrt zu entscheiden, wenn seitens des Antragstellers ein konkreter Bauantrag zur Neubebauung des Grundstückes eingereicht wird.

 

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Anlage/n
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