Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Das bislang in der Münchener Straße 7 ansässige Optikergeschäft hat seine Geschäftsräume in das derzeit im EG leerstehende Geschäftsgebäude Münchener Straße 20 verlagert. Die alte Werbeanlage wurde laut Angabe der Geschäftsführerin am Standort abmontiert, mit einem geänderten Werbeschriftzug überklebt und am neuen Geschäftsgebäude über dem Schaufenstern/Eingang installiert (siehe beigefügtes Foto). Das dort vorher montierte Leuchtschild des ehemals ansässigen Elektroladens wurde abmontiert. Die Maße der Werbeanlage betragen 3,45 Meter Länge und 0,40 Meter Höhe. Der Antragsteller bestätigt, dass die Werbeanlage keine Blendwirkung hervorruft.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 30.12.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 01.03.2021
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 15.03.2021
III. Nachbarbeteiligung
Die Nachbarunterschriften der Eigentümer der drei baurechtlichen Nachbargrundstücke wurde für den Bauantrag nicht eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Aufgrund der Lage und der Größe ist die Werbeanlage nicht nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 Buchstaben a) - g) BayBO baurechtlich verfahrensfrei und daher im Umkehrschluss bauantragspflichtig. Die rechtliche Beurteilung der Werbeanlage erfolgt nach § 34 BauGB. Die Werbeanlage fügt sich nach § 34 BauGB ein.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: