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Sachverhalt:

 

Die Straßenverkehrsbehörde unterrichtet über den Stand der Beschilderung im Gewerbepark West.

 

Einzig die bestellten Ortstafeln am Beginn des neuen Gewerbegebietes wurden noch nicht geliefert, werden aber sobald verfügbar angebracht.

 

Im gesamten Bereich des Gewerbeparks gilt Rechts vor Links als Vorfahrtsregelung.

 

Im gesamten Gebiet wurden insgesamt 7 versetzte Bereiche (an unterschiedlichen Fahrbahnseiten) zum Parken mit einer Höchstdauer von 3 Stunden ausgestattet.

 

In allen übrigen Bereichen gilt ein eingeschränktes Zonenhaltverbot, das zu Beginn des Gewerbegebietes angezeigt wird.

 

Das bedeutet, dass man nur in den ausgewiesenen 7 Parkbereichen parken darf. Übrige Bereiche dürfen einzig zum Be- und Entladen bzw. Ein- und Aussteigen genutzt werden.

Der Be- und Entladevorgang ist aber an keine zeitliche Beschränkung gebunden. Er darf so lange dauern, wie zum Be- und Entladen tatsächlich benötigt wird. Dies ist insbesondere für die Lkw Anlieferung von Bedeutung.

 

Der Wendehammer am nördlichen Ende des Gewerbeparks wurde als Haltverbot ausgeschildert.

 

Ebenso gilt ein Haltverbot am Eingangsbereich des Gewerbeparks auf der östlichen Seite zur Sicherstellung des Sichtbereiches zur Friedenaustraße.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

-/-

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Abstimmungsergebnis:

 

-/-

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