Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 07.12.2020 wurde das Einvernehmen zum vorgenannten Bauvorhaben einstimmig erteilt. Das Landratsamt Aichach-Friedberg beteiligt den Markt Mering nun erneut zum Bauvorhaben, da zwischenzeitlich seit dem 01.02.2021 die Satzung des Marktes Mering über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe in Kraft getreten ist. Das Vorhaben hält die Abstandsflächentiefe zum benachbarten Grundstück, Kornblumenring 1 a mit einem Maß von 2,17 m nach der neuen Berechnung der Abstandsflächen nicht ein.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 05.03.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: keine Fiktion, da erneute Beteiligung,
aber Fristsetzung LRA
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 10.05.2021
III. Nachbarbeteiligung
Die Unterschrift des einzigen, direkten Nachbarn ist erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 25 „Unterfeld II.BA“. Mit Beschluss vom 07.12.2020 wurden zur Errichtung der Rundumverglasung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung der Baugrenze und der Nichteinhaltung der Dachform einstimmig erteilt. Die Gestaltung des Vorhabens bleibt unverändert. Lediglich das Abstandsflächenrecht ist seit dem 01.02.2021 mit neuen Anforderungen behaftet. Bei dieser Beurteilung des Bauantrages geht es um die Erteilung einer Abweichung von der Satzung des Marktes Mering über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: