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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 07.12.2020 wurde das Einvernehmen zum vorgenannten Bauvorhaben einstimmig erteilt. Das Landratsamt Aichach-Friedberg beteiligt den Markt Mering nun erneut zum Bauvorhaben, da zwischenzeitlich seit dem 01.02.2021 die Satzung des Marktes Mering über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe in Kraft getreten ist. Das Vorhaben hält die Abstandsflächentiefe zum benachbarten Grundstück, Kornblumenring 1 a mit einem Maß von 2,17 m nach der neuen Berechnung der Abstandsflächen nicht ein.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      05.03.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  keine Fiktion, da erneute Beteiligung,

       aber Fristsetzung LRA

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 10.05.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Die Unterschrift des einzigen, direkten Nachbarn ist erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 25 „Unterfeld II.BA“. Mit Beschluss vom 07.12.2020 wurden zur Errichtung der Rundumverglasung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung der Baugrenze und der Nichteinhaltung der Dachform einstimmig erteilt. Die Gestaltung des Vorhabens bleibt unverändert. Lediglich das Abstandsflächenrecht ist seit dem 01.02.2021 mit neuen Anforderungen behaftet. Bei dieser Beurteilung des Bauantrages geht es um die Erteilung einer Abweichung von der Satzung des Marktes Mering über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Abweichung von der zum 01.02.2021 in Kraft getretenen Abstandsflächensatzung des Marktes Mering bezüglich der Nichteinbringung der Abstandsfläche über eine Tiefe von 2,17 m zum westlich angrenzenden Grundstück, Kornblumenring 1 a.

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Anlage/n
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  • Lageplan
  • Abstandsflächendarstellung
  • Beschlussbuchauszug 07.12.2020 mit Eingabeplanung

 

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