Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Der Antragsteller beabsichtigt eine Überdachung vor den bestehenden Garagen und Werkstatt aus einer Glas-/Stahlkonstruktion (Dach) und einer Holz- Blechkonstruktion (Ständer), mit einer Fläche von 57,81 m² anzubringen. Die Überdachung ist aufgrund Ihrer Fläche genehmigungspflichtig. An der Gebäudeseite schließt das Dach in einer Höhe von 4,05 m an. Straßenseitig weist das Dach eine Höhe von 3,10 m auf. Die Abstandsflächen dürfen in diesem Fall bis zur Straßenmitte nachgewiesen werden.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 18.03.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 18.05.2021
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung: 10.05.2021
III. Nachbarbeteiligung
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen für das nördlich angrenzende Flurstück 30/4 vor. Das östlich angrenzende Grundstück ist durch das Bauvorhaben nicht berührt, da die Vorplatzüberdachung nach Osten ausgerichtet ist. Die Unterschrift wurde nicht eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich, in einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan und ist demnach nach § 34 BauGB zu beurteilen. Verkehrsrechtlichen Belange werden nicht beeinträchtigt, da die Überdachung nicht im Einmündungsbereich Kirchstraße/Eckenerstraße liegt. Das Vorhaben fügt sich ein.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: