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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller beabsichtigt eine Überdachung vor den bestehenden Garagen und Werkstatt aus einer Glas-/Stahlkonstruktion (Dach) und einer Holz- Blechkonstruktion (Ständer),  mit einer Fläche von 57,81 m² anzubringen. Die Überdachung ist aufgrund Ihrer Fläche genehmigungspflichtig. An der Gebäudeseite schließt das Dach in einer Höhe von 4,05 m an. Straßenseitig weist das Dach eine Höhe von 3,10 m auf. Die Abstandsflächen dürfen in diesem Fall bis zur Straßenmitte nachgewiesen werden.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:       18.03.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:   18.05.2021

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:  10.05.2021

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen für das nördlich angrenzende Flurstück 30/4 vor. Das östlich angrenzende Grundstück ist durch das Bauvorhaben nicht berührt, da die Vorplatzüberdachung nach Osten ausgerichtet ist. Die Unterschrift wurde nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Innenbereich, in einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan und ist demnach nach § 34 BauGB zu beurteilen. Verkehrsrechtlichen Belange werden nicht beeinträchtigt, da die Überdachung nicht im Einmündungsbereich Kirchstraße/Eckenerstraße liegt. Das Vorhaben fügt sich ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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  • Lageplan
  • Eingabeplan

 

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