Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Auf einem unbebauten Grundstück in der Nähe des Kapplweges - Einmündung Ringstraße sollen zwei Wohnhäuser errichtet werden. Diese Sitzungsvorlage behandelt das hinterliegende Gebäude. Das hinterliegende Gebäude ist mit zwei Vollgeschossen (und Keller) mit flach geneigtem Satteldach und einer Firsthöhe von 7,78 Metern geplant.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 21.06.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 21.08.2021
Nächste Gemeinderatssitzung: 02.08.2021
III. Nachbarbeteiligung
Im Norden befindet sich ein privates Nachbargrundstück. Im Süden und Osten grenzen zwei Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Schmiechen an. Des Weiteren grenzt das Grundstück nur an öffentliche Verkehrsflächen oder öffentliche Gewässerflächen, die jedoch nicht als Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne zu werten sind.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Nach früherer Einschätzung des Landratsamt stellt die Schmiechach an dieser Stelle eine natürliche topografische Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich dar, das Vorhaben ist daher nach § 34 BauGB zu werten. Das Vorhaben fügt sich ein.
Der Stellplatznachweis wird über eine Doppelgarage auf dem Grundstück erbracht. Die Abstandsflächen sind gemäß der Darstellung des Architekten eingehalten.
Das aktuelle Grundstück liegt an der öffentlichen Verkehrsfläche (Kapplweg) an und ist somit verkehrsrechtlich erschlossen. Im Bauantrag ist jedoch eine Zufahrt aus der Garage über den südlich angrenzenden Weg der Gemeinde Schmiechen dargestellt. Laut Auskunft der Straßenverkehrsbehörde ist dieser Weg nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Bei einer möglichen späteren Teilung wäre das Grundstück somit also nicht mehr im rechtlichen Sinne erschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € Einmalig 2021: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: