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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf einem unbebauten Grundstück in der Nähe des Kapplweges – Einmündung Ringstraße sollen zwei Wohnhäuser errichtet werden. Diese Sitzungsvorlage behandelt das hinterliegende Gebäude. Das hinterliegende Gebäude ist mit zwei Vollgeschossen (und Keller) mit flach geneigtem Satteldach und einer Firsthöhe von 7,78 Metern geplant.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      21.06.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  21.08.2021

Nächste Gemeinderatssitzung:   02.08.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Im Norden befindet sich ein privates Nachbargrundstück. Im Süden und Osten grenzen zwei Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Schmiechen an. Des Weiteren grenzt das Grundstück nur an öffentliche Verkehrsflächen oder öffentliche Gewässerflächen, die jedoch nicht als Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne zu werten sind.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Nach früherer Einschätzung des Landratsamt stellt die Schmiechach an dieser Stelle eine natürliche topografische Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich dar, das Vorhaben ist daher nach § 34 BauGB zu werten. Das Vorhaben fügt sich ein.

 

Der Stellplatznachweis wird über eine Doppelgarage auf dem Grundstück erbracht. Die Abstandsflächen sind gemäß der Darstellung des Architekten eingehalten.

 

Das aktuelle Grundstück liegt an der öffentlichen Verkehrsfläche (Kapplweg) an und ist somit verkehrsrechtlich erschlossen. Im Bauantrag ist jedoch eine Zufahrt aus der Garage über den südlich angrenzenden Weg der Gemeinde Schmiechen dargestellt. Laut Auskunft der Straßenverkehrsbehörde ist dieser Weg nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Bei einer möglichen späteren Teilung wäre das Grundstück somit also nicht mehr im rechtlichen Sinne erschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben § 34 BauGB einfügt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück aktuell i.S.d. § 34 BauGB baurechtlich erschlossen ist. Bei einer eventuellen, späteren Grundstücksteilung wäre das hinterliegende Grundstück jedoch nicht mehr baurechtlich erschlossen, da es sich bei dem südlich angrenzenden Weg nicht um eine verkehrsrechtlich gewidmete Fläche handelt.

 

Die Gemeinde Schmiechen stimmt dem Bauvorhaben als baurechtlicher Nachbar zu.  

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Anlage/n
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