Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Die Nutzungsänderung von einem KFZ-Austellungsraum zu einer Bäckereifiliale mit Cafe und Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Augsburger Straße 59 wurde bereits im Bau- und Planungsausschuss am 07.12.2020 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der damaligen Sitzung vom Gremium einstimmig erteilt. Die Baugenehmigung wurde am 27.04.2021 durch das Landratsamt Aichach-Friedberg erteilt.
Am 01.10.2021 wurde nun ein Tekturantrag zur Neuordnung der Stellplätze bei der Gemeinde eingereicht. Die Tektur ist laut Schreiben der Bauherrin notwendig, da die beiden Baugrundstücke nicht wie ursprünglich angedacht, verschmolzen werden sollen. Damit die Stellplätze nicht auf dem anderen Grundstück dinglich gesichert werden müssen, sind die Stellplätze in ihrer Lage verschoben worden. Ebenfalls wird dadurch eine Abstandsflächenübernahme notwendig.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 01.10.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 01.12.2021
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 06.12.2021
III. Nachbarbeteiligung
Im baurechtlichen Sinne hat das Baugrundstück zwei Nachbargrundstücke, wobei eines davon ebenfalls im Eigentum der Bauherrin sind. Da die andere Unterschrift nicht geleistet wurde, sind die Nachbarunterschriften als nicht erbracht anzusehen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich ein. Auf die Ausführungen im beigefügten Beschlussbuchauszug vom 07.12.2020 zum ursprünglichen Bauvorhaben wird verwiesen.
Dem Bauantrag ist ein Gesamtstellplatzplan für alle Nutzungen auf den Baugrundstück, sowie auf dem angrenzenden Grundstück der Tankstelle und dem Grundstück des Wohnhauses Augsburger Straße 57 beigefügt. Der Stellplatzplan in der Tektur weist wie auch der Stellplatzplan in der ursprünglichen Nutzungsänderung insgesamt 33 Stellplätze auf.
Der aktuellen Stellplatzberechnung liegt ein durch das Landratsamt Aichach-Friedberg am 16.11.2000 genehmigter Gesamtstellplatzplan zu Grunde, wonach die bisherigen Nutzungen insgesamt 29 Stellplätze benötigen. Durch die Nutzungsänderung vom November 2020 entstand gemäß Genehmigungsbescheid des Landratsamtes vom 27.04.2021 ein zusätzlicher Stellplatzbedarf von 4 Stellplätzen. Die jetzige Tektur bezieht sich nur auf eine Neuanordnung der Stellplätze und löst somit keinen Mehr-/Minderbedarf aus. Auf den drei Grundstücken Augsburger Straße 57, 59 und 59 a werden insgesamt alle 33 notwendigen Stellplätze dargestellt.
Im rechtsverbindlichen Genehmigungsbescheid des Landratsamtes vom 27.04.2021 steht allerdings auch, dass auf dem Baugrundstück selbst (Augsburger Straße 59) für alle Nutzungen auf Grundstück 22 Stellplätze erforderlich sind. Im Tekturplan sind insgesamt aber nur 21 Stellplätze dargestellt (In der genehmigten Nutzungänderung waren es 19 Stellplätze). Somit ist der Stellplatznachweis nach der neuen Planung nicht erbracht. Es müsste ein zusätzlicher Stellplatz nachgewiesen werden, ein Antrag auf Stellplatzablöse gestellt werden oder eine dingliche Sicherung eines Stellplatzes auf dem Nachbargrundstück vorgenommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: