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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Die Nutzungsänderung von einem KFZ-Austellungsraum zu einer Bäckereifiliale mit Cafe und Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Augsburger Straße 59 wurde bereits im Bau- und Planungsausschuss am 07.12.2020 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der damaligen Sitzung vom Gremium einstimmig erteilt. Die Baugenehmigung wurde am 27.04.2021 durch das Landratsamt Aichach-Friedberg erteilt.

 

Am 01.10.2021 wurde nun ein Tekturantrag zur Neuordnung der Stellplätze bei der Gemeinde eingereicht. Die Tektur ist laut Schreiben der Bauherrin notwendig, da die beiden Baugrundstücke nicht wie ursprünglich angedacht, verschmolzen werden sollen. Damit die Stellplätze nicht auf dem anderen Grundstück dinglich gesichert werden müssen, sind die Stellplätze in ihrer Lage verschoben worden. Ebenfalls wird dadurch eine Abstandsflächenübernahme notwendig.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      01.10.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  01.12.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 06.12.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Im baurechtlichen Sinne hat das Baugrundstück zwei Nachbargrundstücke, wobei eines davon ebenfalls im Eigentum der Bauherrin sind. Da die andere Unterschrift nicht geleistet wurde, sind die Nachbarunterschriften als nicht erbracht anzusehen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich ein. Auf die Ausführungen im beigefügten Beschlussbuchauszug vom 07.12.2020 zum ursprünglichen Bauvorhaben wird verwiesen.

 

Dem Bauantrag ist ein Gesamtstellplatzplan für alle Nutzungen auf den Baugrundstück, sowie auf dem angrenzenden Grundstück der Tankstelle und dem Grundstück des Wohnhauses Augsburger Straße 57 beigefügt. Der Stellplatzplan in der Tektur weist wie auch der Stellplatzplan in der ursprünglichen Nutzungsänderung insgesamt 33 Stellplätze auf.

Der aktuellen Stellplatzberechnung liegt ein durch das Landratsamt Aichach-Friedberg am 16.11.2000 genehmigter Gesamtstellplatzplan zu Grunde, wonach die bisherigen Nutzungen insgesamt 29 Stellplätze benötigen. Durch die Nutzungsänderung vom November 2020 entstand  gemäß Genehmigungsbescheid des Landratsamtes vom 27.04.2021 ein zusätzlicher Stellplatzbedarf von 4 Stellplätzen. Die jetzige Tektur bezieht sich nur auf eine Neuanordnung der Stellplätze und löst somit keinen Mehr-/Minderbedarf aus. Auf den drei Grundstücken Augsburger Straße 57, 59 und 59 a werden insgesamt alle 33 notwendigen Stellplätze dargestellt.

 

Im rechtsverbindlichen Genehmigungsbescheid des Landratsamtes vom 27.04.2021 steht allerdings auch, dass auf dem Baugrundstück selbst (Augsburger Straße 59) für alle Nutzungen auf dem Grundstück 22 Stellplätze erforderlich sind. Im Tekturplan sind insgesamt aber nur 21 Stellplätze dargestellt (In der genehmigten Nutzungänderung waren es 19 Stellplätze). Somit ist der Stellplatznachweis nach der neuen Planung nicht erbracht. Es müsste ein zusätzlicher Stellplatz nachgewiesen werden, ein Antrag auf Stellplatzablöse gestellt werden oder eine dingliche Sicherung eines Stellplatzes auf dem Nachbargrundstück vorgenommen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Tekturantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

Der Bau- und Planungsausschuss weist darauf hin, dass gemäß Genehmigungsbescheid A2000832 des Landratsamtes vom 27.04.2021 auf dem Baugrundstück selbst für alle Nutzungen 22 Stellplätze erforderlich sind, im Tekturplan aber nur 21 Stellplätze auf dem Grundstück dargestellt sind. Der Stellplatznachweis ist somit aktuell nicht erbracht. Der fehlende Stellplatz müsste noch auf dem Baugrundstück dargestellt werden, abgelöst werden oder auf dem Nachbargrundstück dinglich gesichert werden.

 

 

 

 

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplanung neu
  • Beschlussbuchauszug vom 07.12.2020
  • Stellplatzplan alt 11/2020

 

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