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Sachverhalt:

 

Der Markt Mering hat im letzten Jahr einen Antrag auf Vorbescheid gestellt, um die baurechtliche Situation auf dem Grundstück Hans-Sachs-Weg 6 klären zu lassen.

Der Vorbescheid liegt nun vor und ist dieser Berichtvorlage als Anlage beigefügt. Das Landratsamt beurteilt das Grundstück planungsrechtlich nach § 35 BauGB, da es vollständig dem Außenbereich zuzuordnen ist. Eine Bebauung könnte somit nur im Rahmen einer Bauleitplanung ermöglicht werden. Eine Teilfläche von ca. 0,4 ha wird zudem als Wald i.S.d. BayWaldG eingestuft. 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

-/-

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Abstimmungsergebnis:

 

-/-

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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