- Beschreibung des Vorhabens
Der Markt Mering beantragt die Klärung der Frage, ob das Grundstück baurechtlich als Innenbereich oder als Außenbereich zu beurteilen ist und ob es im Falle des § 34 BauGB grundsätzlich bebaubar ist. Seitens des Marktbauamtes wurde diesbezüglich ein Antrag auf Vorbescheid gefertigt. Dieses Vorgehen wurde mit dem Landratsamt und weiteren Behörden im Rahmen eines Ortstermins so abgestimmt. Weitere Informationen zur Bestandssituation sind dem beigefügten Beiblatt zu entnehmen.
Die Entscheidung über den Antrag auf Vorbescheid wurde in der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 18.01.2021 mit Geschäftsordnungsantrag von Ersten Bürgermeister Mayer bis zur Sitzung am 15.02.2021 vertagt.
- Fiktionsfrist
Eingang: 18.12.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 18.02.2021
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 15.03.2021
- Nachbarbeteiligung
Es wurde keine Nachbarbeteiligung durchgeführt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Über diesen Antrag auf Vorbescheid soll geklärt werden, ob das Grundstück seitens des Landratsamtes nach § 34 BauGB oder § 35 BauGB beurteilt wird. Eine verbindliche Einstufung ist vorab nicht möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: