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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Markt Mering beantragt die Klärung der Frage, ob das Grundstück baurechtlich als Innenbereich oder als Außenbereich zu beurteilen ist und ob es im Falle des § 34 BauGB grundsätzlich bebaubar ist. Seitens des Marktbauamtes wurde diesbezüglich ein Antrag auf Vorbescheid gefertigt. Dieses Vorgehen wurde mit dem Landratsamt und weiteren Behörden im Rahmen eines Ortstermins so abgestimmt. Weitere Informationen zur Bestandssituation sind dem beigefügten Beiblatt zu entnehmen.

 

Die Entscheidung über den Antrag auf Vorbescheid wurde in der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 18.01.2021 mit Geschäftsordnungsantrag von Ersten Bürgermeister Mayer bis zur Sitzung am 15.02.2021 vertagt.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      18.12.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  18.02.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 15.03.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es wurde keine Nachbarbeteiligung durchgeführt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Über diesen Antrag auf Vorbescheid soll geklärt werden, ob das Grundstück seitens des Landratsamtes nach § 34 BauGB oder § 35 BauGB beurteilt wird. Eine verbindliche Einstufung ist vorab nicht möglich.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid.

 

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Anlage/n
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  • Lageplan
  • Lageplan mit Luftbild
  • Fotos
  • Beiblatt zur Bauvoranfrage

 

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