Sachverhalt:
Im Bereich des B-Planes Nr. 9 Alpenblick ist noch ein Grundstück unbebaut. Hierfür hat der Eigentümer den Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht, da nach Angaben seines Planers alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden. Vor Fristablauf wurde dem Bauherrn durch das LRA mitgeteilt das seine Planung nicht den Vorgaben des B-Planes entspricht. Wesentlicher Punkt hierbei die Wandhöhe im Obergeschoss.
Das LRA geht davon aus das ein Geschoss im Dach liegt wenn die Wandhöhe 1,40 m nicht wesentlich überschreitet (hier 2,12 m ). Hierzu gab es auch schon eine Besprechnung mit allen beteiligten im LRA da der Bauherr an seinen Planungen festhalten will. Das LRA sieht
aber keine Möglichkeit das der Antrag als „Freisteller" behandelt wird.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Grundlegendes Problem zu diesem Sachverhalt ist das der Bebauungsplan insofern mangelhaft ist das keine Wandhöhe vorgegeben ist , wie dies sonst üblich ist. Und der Begriff „im Dach liegend" wohl im ermessen des LRA liegt, dieses aber von den genannten 1,40 m Wandhöhe nicht wesentlich abrücken will ( 1,70 m würden noch akzeptiert ) . Die Errichtung des Gebäudes im Genehmigungsverfahren ist auch nicht möglich da eine von der Gemeinde zu beschliessende „isolierte Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes ausscheidet da hier die Grundzüge der Planung berührt werden.
Seitens des LRA wurde dann vorgeschlagen den B-Plan zu ändern, so das im § 3 (1) der Text „…….wobei das zweite Vollgeschoss im Dachgeschoss liegen muss" gestrichen wird
Und damit die gewünschte Bauform im Freistellungsverfahren möglich ist.
Dies wird im Beschlussvorschlag so formuliert, auch vor dem Hintergrund das im Geltungsbereich des B-Planes bereits mehrere Gebäude mit mehr als 1,40 m Wandhöhe im Dachgeschoß errichtet wurden , diese Anträge aber nicht vom LRA im Rahmen der stichproben- artigen Prüfung erfasst wurden ( Hsnr. 3 und 13 und evtl. noch zwei andere ) . Die Kosten für die Änderung belaufen sich laut Angebot vom Büro OPLA auf ca. 2.200 €.
Der Bauherr bittet hier zu schriftlich den Gemeinderat die vom LRA vorgeschlagene Änderung zu beschliessen
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
x | ja, Kosten der Änderung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2022 : 2.200 € | Einmalig 2017: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: