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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Mit Bescheid des Landratsamtes vom 26.11.2021 wurde der Neubau einer Garage mit Lagerräumen baurechtlich genehmigt. Der Gemeinderat Steindorf hatte hierzu im Vorfeld am 18.01.2021 einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Nun beabsichtigt der Bauherr die Lagerräume in Wohnraum umzuwandeln. Hierzu soll in Kürze ein entsprechender Antrag auf Nutzungsänderung eingereicht werden.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      *

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  *

Nächste Gemeinderatssitzung:   10.02.2022

 

Bislang liegt der Bauantrag noch nicht vor, soll aber zeitnah eingereicht werden.

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Ob die Nachbarn beteiligt werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Nachbarschaftliche Belange sind nach erster Einschätzung aber nicht berührt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Hinsichtlich der fachlich-rechtlichen Würdigung wird auf die ursprüngliche Sitzungsvorlage 2021/4154 verwiesen. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB, die beantragte, beschriebene Wohnnutzung würde sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Für die angestrebte Wohnnutzung müssten je nach Größe ein oder mehrere Stellplätze auf dem Grundstück gemäß den Vorgaben der GaStV nachgewiesen werden. Auf dem weitläufigen Grundstück ist aber ausreichend Platz vorhanden, um den Stellplatznachweis erbringen zu können.

 

Hinsichtlich der Nähe zu landwirtschaftlichen Nutzungen wird auf immissionsschutzrelevante Belange verwiesen. Diese Thematik wird im weiteren Verfahren durch die Genehmigungsbehörde geprüft und stellt kein gemeindliches Beurteilungskriterium dar. Auf abstandsflächenrelevante Belange wird ebenfalls verwiesen, siehe hierzu die Ausführungen in der Beschlussvorlage vom 04.03.2021.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €Einmalig 2022: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Die immissionsschutzrechtliche Prüfung erfolgt durch das LRA.

 

Im Vorfeld wurde der Umbau nicht als Wohnung für den Sohn oder evtl. als Altenteil geplant. Dies hat sich im Nachhinein ergeben. Der Bauherr hat dadurch aus baurechtlicher Sicht keine Vorteile. Das doppelte Verfahren ist finanziell eher nachteilig für den Bauherrn.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf immissionsschutzrelevante und abstandsflächenrelevante Belange wird verwiesen.

 

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Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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