- Beschreibung des Vorhabens
Mit Bescheid des Landratsamtes vom 26.11.2021 wurde der Neubau einer Garage mit Lagerräumen baurechtlich genehmigt. Der Gemeinderat Steindorf hatte hierzu im Vorfeld am 18.01.2021 einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Nun beabsichtigt der Bauherr die Lagerräume in Wohnraum umzuwandeln. Hierzu soll in Kürze ein entsprechender Antrag auf Nutzungsänderung eingereicht werden.
- Fiktionsfrist
Eingang: *
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: *
Nächste Gemeinderatssitzung: 10.02.2022
Bislang liegt der Bauantrag noch nicht vor, soll aber zeitnah eingereicht werden.
- Nachbarbeteiligung
Ob die Nachbarn beteiligt werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Nachbarschaftliche Belange sind nach erster Einschätzung aber nicht berührt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Hinsichtlich der fachlich-rechtlichen Würdigung wird auf die ursprüngliche Sitzungsvorlage 2021/4154 verwiesen. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB, die beantragte, beschriebene Wohnnutzung würde sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Für die angestrebte Wohnnutzung müssten je nach Größe ein oder mehrere Stellplätze auf dem Grundstück gemäß den Vorgaben der GaStV nachgewiesen werden. Auf dem weitläufigen Grundstück ist aber ausreichend Platz vorhanden, um den Stellplatznachweis erbringen zu können.
Hinsichtlich der Nähe zu landwirtschaftlichen Nutzungen wird auf immissionsschutzrelevante Belange verwiesen. Diese Thematik wird im weiteren Verfahren durch die Genehmigungsbehörde geprüft und stellt kein gemeindliches Beurteilungskriterium dar. Auf abstandsflächenrelevante Belange wird ebenfalls verwiesen, siehe hierzu die Ausführungen in der Beschlussvorlage vom 04.03.2021.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2022: € | Einmalig 2022: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: