Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 27.01.2022 wurden die beiden Bauanträge Neubau/Anbau eines Dreifamilienhaus, sowie die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes mit Umbau/Ausbau des Dachgeschosses in der Hermann-Löns-Straße 3 behandelt. Das Einvernehmen wurde mit 12:1 bzw. 13:0-Stimmen zu beiden Bauvorhaben erteilt.
Die Bauanträge befinden sich derzeit noch zur Bearbeitung im Landratsamt. Das Landratsamt hat bei der Prüfung der Abstandsflächen festgestellt, dass die Abstandsflächen nach Westen zum bestehenden Balkon nicht eingehalten sind. Die Bauherren wurden aufgefordert, einen Abweichungsantrag von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung über den Markt Mering einzureichen.
Die Planerin wurde zudem vom Landratsamt aufgefordert, einen Abstandsflächenplan über das gesamte Gebäude einzureichen, da bei zusammengebauten Gebäuden die Abstandsfläche wie bei einem Gebäude zu beurteilen ist, auch wenn es sich um ein eigenständiges Gebäude handelt.
Beide Unterlagen wurden am 25.02.2022 bei der Bauverwaltung eingereicht.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 25.02.2022
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: *
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 09.05.2022
* keine Fiktionsfrist, Bauantrag wurde bereits innerhalb der Fiktionsfrist (09.12.2021-09.02.2022) behandelt.
III. Nachbarbeteiligung
Es wurden (erneut) keine Nachbarunterschriften vorgelegt. Es sind fünf baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Einvernehmen wurde wie erwähnt bereits in der Sitzung am 27.01.2022, da sich beide Vorhaben nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen und der Stellplatznachweis erbracht wurde. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in den beigefügten Beschlussbuchauszügen (2021/4674, 2020/3721-01) verwiesen. Da keine Planungsänderungen vorgenommen wurden, werden diese Punkte nun nicht mehr thematisiert.
Die Abstandsflächen des Bestandsgebäudes überlappen sich mit denen des Anbaus an zwei Punkten geringfügig (Südseite Versatz Bestand/Neubau-Balkonanlage, sowie Nordseite Versatz Bestand/Neubau). Da es sich um ein und das selbe Grundstück handelt und weitere Nachbargrundstücke nicht betroffen sind, bestehen keine Bedenken, hier eine Abweichung zu erteilen. Es wird darauf verwiesen, dass der Bau- und Planungsausschuss am 14.06.2021 bei einem ähnlich gelagerten Fall in der Kissinger Straße 9 eine Abweichung von der Abstandsflächensatzung erteilt hat (Vorl.-Nr. 2021/4284). Auch hier hatten sich die Abstandsflächen des Bestandsgebäudes mit den Abstandsflächen des Neubauwohnhauses geringfügig überlappt, beide Gebäude waren auf der gleichen Flurnummer situiert. Daher ist hier aus Sicht der Verwaltung eine Abweichung aus Gründen der Gleichbehandlung zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2022: € | Einmalig 2022: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: