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Sachverhalt:

Anlass der Planung ist der dringende Bedarf der Firma Oil Quick Deutschland KG, an neuen Gewerbeflächen im Anschluss an das bestehende Betriebsgelände. Der Platz wird benötigt, da das mittelständische ortsansässige Familienunternehmen seine Produktionskapazitäten ausbauen muss.

Deshalb sollen südlich der bestehenden Gewerbeeinheiten eine Produktionshalle, ein Schulungsbereich (Oil Quick Campus) und Anlagen für Logistik entstehen. Hierfür soll, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB, Baurecht geschaffen werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Verwirklichung des Bauvorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der vorliegende Entwurf ist nach Billigung frühzeitig nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

 

Herr Erne und Herr Dehm berichten ausführlich über den Stand des Bebauungsplanes.

Auf der neue Gewerbefläche am südlichen Ortsrand von Steindorf soll für die Firma OilQuick eine Erweiterung der Produktionskapazitäten, direkt am bereits bestehenden Firmengelände,  ermöglicht werden.

Das dafür vorgesehene Grundstück mit Hanglage wurde bisher landwirtschaftlich genutzt. Eine schriftliche Vereinbarung liegt mittlerweile vor.

Beim Termin mit dem LRA, der vor ca einem halben Jahr stattfand, gab es positive Rückmeldungen.

Es handelt sich hierbei um einen projektbezogenen B-Plan. Evtl. liegt nach der Sommerpause die Beschlussvorlage mit den Ergebnissen der ersten Auslegung  vor, so dass danach die öffentliche Auslegung erfolgen kann. Bis  Ende dieses Jahres könnte der Satzungsbeschluss erfolgen.

Beabsichtigt wird mit der Erweiterung der Ausbau der Produktionskapazitöten, ein Schulungszentrum, Logistikanlagen und Parkflächen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße II" und billigt den vorliegenden Vorentwurf in der Fassung vom 23.06.2022. Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird das Büro OPLA aus Augsburg beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

 

Der Gemeinderat Steindorf beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und den sonsitgen Trägern öffentlciher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

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Abstimmungsergebnis: 7:0

 

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