Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlass der Planung ist der dringende Bedarf der Firma Oil Quick Deutschland KG, an neuen Gewerbeflächen im Anschluss an das bestehende Betriebsgelände. Der Platz wird benötigt, da das mittelständische ortsansässige Familienunternehmen seine Produktionskapazitäten ausbauen muss.

Deshalb sollen südlich der bestehenden Gewerbeeinheiten eine Produktionshalle, ein Schulungsbereich (Oil Quick Campus) und Anlagen für Logistik entstehen. Hierfür soll, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB, Baurecht geschaffen werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Verwirklichung des Bauvorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der vorliegende Entwurf ist nach Billigung frühzeitig nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Kosten für das Bauleitplanverfahren

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Gemeinderat Steindorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße II“ und billigt den vorliegenden Entwurf in der Fassung vom 23.06.2022. Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird das Büro OPLA aus Augsburg beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.  

Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Planzeichnung mit Satzung in der Fassung vom 23.06.2022    

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.