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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 09.08.2022:

Gem. den RASt 06 sind die Sichtdreiecke an der Grundstückszufahrt zum Benefiziatenweg von sichtbehindernden Anlagen aller Art (baulichen Anlagen, Anpflanzungen etc.) zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe dauerhaft freizuhalten.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Stellungnahme bezieht sich auf den Bebauungsplan und wird im entsprechenden Verfahren behandelt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf beschließt, dass entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung keine Änderung der Flächennutzungsplanänderung erfolgt.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 7:0

 

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