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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 09.08.2022:

Gem. den RASt 06 sind die Sichtdreiecke an der Grundstückszufahrt zum Benefiziatenweg von sichtbehindernden Anlagen aller Art (baulichen Anlagen, Anpflanzungen etc.) zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe dauerhaft freizuhalten.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Stellungnahme bezieht sich auf den Bebauungsplan und wird im entsprechenden Verfahren behandelt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf beschließt, dass entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung keine Änderung der Flächennutzungsplanänderung erfolgt.

 

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Anlage/n
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