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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Mit Bauantrag vom 25.08.2021 hat der Antragsteller die Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Lechstraße 1 beantragt. Der Bau- und Planungsausschuß hat zu dem Vorhaben am 13.09.2021 mit 11:1 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mittlerweile wurde das Gebäude errichtet und durch das Vermessungsamt Aichach eingemessen. Dabei stellte sich heraus, dass die Positionierung der Fertiggaragen auf dem Grundstück geringfügig von der beantragten Position abweicht. Mit der vorliegenden Tektur wird daher die Lageänderung der Garage beantragt.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:     20.02.2023

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  20.04.2023

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung: 17.04.2024

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es sind drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vorhanden. Diese wurden im Rahmen der Tektur nicht erneut beteiligt. Beim ursprünglichen Bauantrag hat der östlich angrenzende Nachbar zugestimmt, der jedoch durch das Bauvorhaben auch als einziger betroffen ist.

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gegenüber dem ursprünglichen Antrag ist die Garage nun um 0,67 cm weiter Richtung Süden verrutscht. Außerdem wurde bei der Vermessung festgestellt, daß die Fertiggarageneinheit statt 7,56 m nur 7,51 m breit ist. Die Länge der Garage beträgt tatsächlich 8,73 m statt wie im Vorantrag 8,65 m.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuß erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag nach § 36 BauGB, da das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“ einhält und es sich im Übrigen nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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