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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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I. Beschreibung des Vorhabens

Östlich neben dem Bestandsgebäude soll eine Garage mit den Maßen 7,56 m x 8,65 m mit einer Wandhöhe von 2,66 m errichtet werden. Im Mitteltrackt der Garage ist ein spitz zulaufender Glasaufbau mit einem Meter Höhe geplant. Dieser erstreckt sich über die gesamte Gebäudelänge. Auf der Vorderseite der Garage, also nach Norden, ragt dieser Glasbau 95 cm aus der Gebäudeflucht hervor. (Siehe Grundrisszeichnung)

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

25.08.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

25.10.2021

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

11.10.2021

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Der Nachbarn der Flur-Nr. 2940 hat dem Vorhaben mit Unterschrift zugestimmt. Die Unterschriften der südlichen und westlichen Grundstücke liegen nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des verbindlichen, einfachen Bebauungsplanes Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebuaungsplanes. Eine Antragstellung im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist hier nicht möglich, da der Bebauungsplan nicht qualifiziert ist und somit ein Verfahren nach Art. 58 BayBO nicht zulässt. Mit einer Grundfläche von 63,50 m² ist die verfahrensfreie Errichtung nach Art. 57 BayBO auch nicht gegeben, da hier das Höchstmaß mit 50 m² erreicht ist.

Das Vorhaben widerspricht dem Bebauungsplan nicht und fügt sich nach § 34 BauGB ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag nach § 36 BauGB, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“ entspricht und es sich nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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