Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Das ursprüngliche Vorhaben zum Umbau und zur Erweiterung des ursprünglichen Einfamilienhauses zu einem Mehrgenerationenwohnhaus wurde bereits am 15.09.2015 durch das Landratsamt Aichach-Friedberg genehmigt. Am 21.06.2016 wurde hinsichtlich des Brandschutzes im Landratsamt eine isolierte Abweichung beantragt. Nach Prüfung der Akte wurde vom Landratsamt festgestellt, dass die isolierte Abweichung hinsichtlich des Brandschutzes nicht nötig ist, da der Art. 28 BayBO nicht zu tragen kommt.
Jedoch wurde nun festgestellt, dass die Bauherrin planabweichend gebaut hat. Im Gegensatz zur Baugenehmigung wurde das Gebäude ohne Balkon und Dachüberstand auf der Ostseite gebaut. Zudem wurde die Position der Gaube an den Bestand angepasst. Hierfür wurde nun vom Landratsamt ein neuer Antrag auf Baugenehmigung gefordert, dieser wurde am 01.02.2023 auch im Landratsamt eingereicht.
Das Landratsamt hat die Unterlagen bereits geprüft, aus Sicht des Landratsamtes spricht nichts gegen die Erteilung einer Genehmigung. Allerdings wurde die Gemeinde aufgefordert, zuerst über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu beraten.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 21.02.2023
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: keine Fiktionsfrist, aber Frist des
Landratsamtes bis 15.03.2023
Nächste Gemeinderatssitzung: 30.03.2023
III. Nachbarbeteiligung
Es existieren vier baurechtliche Nachbargrundstücke, zwei davon sind im Eigentum des Bauherrin. Für den Tekturantrag wurde keine Nachbarunterschriften vorgelegt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es beurteilt sich damit nach § 34 BauGB. Da es sich nur um geringfügigen Änderungen handelt, die das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht wesentlich verändern, fügen sich die Änderungen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung problemlos ein.
Finanzielle Auswirkungen:
X | | nein |
| | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: