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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das ursprüngliche Vorhaben zum Umbau und zur Erweiterung des ursprünglichen Einfamilienhauses zu einem Mehrgenerationenwohnhaus wurde bereits am 15.09.2015 durch das Landratsamt Aichach-Friedberg genehmigt. Am 21.06.2016 wurde hinsichtlich des Brandschutzes im Landratsamt eine isolierte Abweichung beantragt. Nach Prüfung der Akte wurde vom Landratsamt festgestellt, dass die isolierte Abweichung hinsichtlich des Brandschutzes nicht nötig ist, da der Art. 28 BayBO nicht zu tragen kommt.

 

Jedoch wurde nun festgestellt, dass die Bauherrin planabweichend gebaut hat. Im Gegensatz zur Baugenehmigung wurde das Gebäude ohne Balkon und Dachüberstand auf der Ostseite gebaut. Zudem wurde die Position der Gaube an den Bestand angepasst. Hierfür wurde nun vom Landratsamt ein neuer Antrag auf Baugenehmigung gefordert, dieser wurde am 01.02.2023 auch im Landratsamt eingereicht.

 

Das Landratsamt hat die Unterlagen bereits geprüft, aus Sicht des Landratsamtes spricht nichts gegen die Erteilung einer Genehmigung. Allerdings wurde die Gemeinde aufgefordert, zuerst über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu beraten.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      21.02.2023

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  keine Fiktionsfrist, aber Frist des

       Landratsamtes bis 15.03.2023

chste Gemeinderatssitzung:   30.03.2023 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es existieren vier baurechtliche Nachbargrundstücke, zwei davon sind im Eigentum des Bauherrin. Für den Tekturantrag wurde keine Nachbarunterschriften vorgelegt.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es beurteilt sich damit nach § 34 BauGB. Da es sich nur um geringfügigen Änderungen handelt, die das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht wesentlich verändern, fügen sich die Änderungen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung problemlos ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

 

nein

 

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n

      

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