Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück eine Güllegrube aus Stahlbeton mit einem Durchmesser von 14 Meter erstellen.
II. Fiktionsfrist
Eingang: *
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: *
Nächste Gemeinderatssitzung: 25.05.2023
* Der Bauantrag wurde bislang noch nicht beim Landratsamt digital oder in Papier eingereicht. Er gilt daher als noch nicht eingegangen.
III. Nachbarbeteiligung
Es gibt zehn Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Es wurden (bislang) keine Nachbarunterschriften vorgelegt. Aufgrund der Lage auf dem Grundstück sind aber alle Nachbarn mindestens ca. 80 Meter von der geplanten Güllegrube entfernt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben befindet sich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Steindorf und somit im Außenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich deshalb nach § 35 BauGB. Im Außenbereich sind gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und selbst nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Das Vorhaben ist diesbezüglich zulässig, da es alle Vorgaben einhält. Immissionsschutzrechtliche Belange werden vom Landratsamt geprüft und beurteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: