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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück eine Güllegrube aus Stahlbeton mit einem Durchmesser von 14 Meter erstellen.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      *

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  *

chste Gemeinderatssitzung:   25.05.2023

 

* Der Bauantrag wurde bislang noch nicht beim Landratsamt digital oder in Papier eingereicht. Er gilt daher als noch nicht eingegangen.

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt zehn Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Es wurden (bislang) keine Nachbarunterschriften vorgelegt. Aufgrund der Lage auf dem Grundstück sind aber alle Nachbarn mindestens ca. 80 Meter von der geplanten Güllegrube entfernt.

 

 

Rechtlich/fachliche rdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Steindorf und somit im Außenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich deshalb nach § 35 BauGB. Im Außenbereich sind gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und selbst nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Das Vorhaben ist diesbezüglich zulässig, da es alle Vorgaben einhält. Immissionsschutzrechtliche Belange werden vom Landratsamt geprüft und beurteilt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB privilegiert ist.

 

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Anlage/n

 

  • Lageplan

      

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