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Sachverhalt:

In der Sitzung vom 11.03.2024 wurde die Straßenverkehrsbehörde aufgefordert, einen neuen Vorschlag für die Regelung des ruhenden Verkehrs in der Holzgartenstraße vorzulegen.

 

Seitens der Verwaltung wird daher nach Erstellung dieses Vorschlages beantragt, die Beschilderung für den ruhenden Verkehr in der Holzgartenstraße umfassend neu zu regeln.

 

Betroffen ist der Straßenabschnitt zwischen Einmündung Lechstraße sowie Einmündung Friedenaustraße.

 

Mit der geänderten Ausschilderung sollen folgende Punkte im dortigen Parkverhalten geändert werden:

 

1. Durch das Verkehrszeichen „Parken, nur Personenkraftwagen" soll auf der östlichen Fahrbahnseite ein zeitlich unbegrenztes Parken für Pkw ermöglicht werden. Zugleich sollen Anhänger, Wohnmobile sowie Lkw davon abgehalten werden, dort parken zu dürfen.

 

2. Die bislang zum Parken nahezu ungenutzten Seitenstreifen entlang der westlichen Fahrbahnseite sollen LKW-Fahrern Gelegenheit geben, nahe dem Gewerbegebiet, zu parken, um u.a. Ihren Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Hierfür ist das Zeichen „Parken, nur für Sattelkraftfahrzeuge und LKW mit Anhänger)" geeignet. Pro Tag müssen LKW-Fahrer eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden. Die tägliche Ruhezeit kann in zwei Teile geteilt werden, wobei die eine mindestens 9 Stunden und die andere mindestens 3 Stunden am Stück betragen muss. Durch diese langen Zeiträume, wäre es der Sache nicht zuträglich, eine Höchstparkdauer auszuweisen.

Alleinig das Zeichen „Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t" würde zwar das Parken von PKW und Anhängern unterbinden, nicht aber das Parken von Wohnmobilen, die diese Gesamtmasse überschreiten. Daher erscheint dieses Zeichen nicht geeignet.

Ein weiterer positiver Effekt wäre der, dass man gerade den LKW-Fahrern eine Parkmöglichkeit eröffnet, die allein wegen der Länge von Zugfahrzeug und Anhänger bzw. Sattelaufleger kaum Parkmöglichkeiten vorfinden. Da gerade diese langen Gespanne gerade wegen Ihrer Nutzungsart selten unverhältnismäßig lange parken, wird auch ein längeres und somit unerwünschtes Parken von „normalen" LKW unterbunden. Diese LKW mit geringerer Länge finden in der Regel anderweitig nutzbare Parkmöglichkeiten.

 

 

3. Da beim Begegnungsverkehr immer dann, wenn viele Fahrzeuge ohne Unterbrechung in Reihe parken, es keine Möglichkeit zum Einscheren gibt, wird dies jetzt durch ein Haltverbot gegenüber den beiden Ausfahrten (Zauntore) der auf der Westseite gelegenen Gewerbeflächen ermöglicht. Zugleich erhalten die dortigen Gewerbetreibenden die Möglichkeit, eine verbesserte Zu- bzw.- Abfahrt für anliefernde LKW nutzen zu können.

 

4. Am südlichen Ende der Holzartenstraße ist ein beidseitiges Haltverbot erforderlich. Ohne dies würden dortige Parkmöglichkeiten vermutlich genutzt, um Anhänger nunmehr dort zu parken.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die im Sachverhalt vorgeschlagenen Punkte sind geeignet, eine Verbesserung des ruhenden Verkehrs zu erreichen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): Reine Materialkosten ohne Arbeitskosten Bauhof; ca. 1350 €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

In der Holzgartenstraße, im Bereich zwischen den Einmündungen Lechstraße und Friedenaustraße wird folgende Beschilderung analog zum Beschilderungsplan beschlossen:

 

Im Bereich der beiden Seitenstreifen erfolgt eine Beschilderung mittels Zeichen 314 (Parken) mit Zusatzzeichen 1048-15 (nur Sattelkraftfahrzeuge und LKW mit Anhänger).

 

Auf der östlichen Fahrbahnseite erfolgt eine Beschilderung mit Zeichen 314 (Parken) mit Zusatzzeichen 1010-50 (Kraftwagen).

 

Am südlichen Ende der Straße wird ein beidseitiges Haltverbot mit Z. 283 ausgewiesen.

 

Auf der kompletten Länge der Flößerstraße erfolgt beidseits eine Beschilderung mit dem Zeichen 1010-50 - nur PKW.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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