Im Bebauungsplan für den Gewerbepark Mering West ist auf zwei Grundstücksstreifen im Osten die Errichtung einer Bike & Ride – Anlage vorgesehen. Die Planung des Marktbauamtes sieht vor, daß in einer überdachten Reihenbügelanlage 72 Fahrräder abgestellt werden können.
Die Maßnahme ist förderfähig nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld – Kommunalrichtlinie“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Grundlage für die Förderung ist eine Flächenprüfung durch die DB Station &Service AG, die mit Schreiben vom 18.08.2020 für diese Fläche positiv abgeschlossen wurde. Mittlerweile hat die DB über eine europäische Ausschreibung und einen entsprechenden Rahmenvertrag den Zugang zu standardisierten Abstellanlagen und Überdachungen möglich gemacht, so daß für diese Bestandteile der B&R-Anlage keine Ausschreibung durch den Markt Mering mehr notwendig ist.
Nach einer Kostenaufstellung des Marktbauamtes belaufen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme auf 143,990,00 EUR (einschl. USt.), in denen Eigenleistungen des Marktbauamtes in Höhe von 17.850,00 EUR enthalten sind.
Die Förderung des Bundes beträgt 40 % der förderfähigen Kosten, soweit der Markt Mering als finanzschwache Kommune eingestuft wird, beträgt der Fördersatz 60 % der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf maximal 126.140,00 EUR, soweit alle Kosten als förderfähig anerkannt werden.
Daneben fördert auch der Freistaat Bayern Fahrradabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit dem ÖPNV nach den „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien – RZÖPNV)“. Die Förderfähigkeit wäre abzuklären.
Grundsätzlich sind Fördermittel des Bundes und des Landes kumulierbar.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: 143.990 € | Einmalig 2021: max. 113.000 € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Die Darstellung der Einnahmen aus Zuwendungen ist als „Best-Case-Szenario“ zu verstehen, das zutreffen kann, wenn Bund und Land die Maßnahme in der maximal möglichen Höhe fördern.
Im Entwurf des Haushalt- und Finanzplans 2021 – 2024 sind Ausgaben in Höhe von 90.000 EUR und Einnahmen in Höhe von 50.000 EUR veranschlagt (Unterabschnitt 6150, Maßnahme 030). Die Ansätze wären entsprechend anzupassen.