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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller hatte bereits am 22.03.2021 einen Antrag auf isolierte Befreiung für eine freistehende Terrassenüberdachung eingereicht. Der Bau- und Planungsausschuss hat in der Sitzung am 19.04.2021 das Einvernehmen nicht erteilt, da durch die Errichtung der Terrassenüberdachung die zulässige Grundflächenzahl von 0,35 laut Bebauungsplan mit 0,354 überschritten wurde und das Gremium hier die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes berührt sah. Der Antragsteller hat daraufhin am 21.04.2021 den Antrag schriftlich zurückgenommen und am 22.04.2021 in geänderter Form neu eingereicht.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      22.04.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  keine Fiktionsfrist, da isolierte Befreiung

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 14.06.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es sind insgesamt vier baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden. Die nördlich angrenzenden Nachbarn, welche unmittelbar vom Vorhaben betroffen sind, da die erforderliche Mindestabstandsfläche nicht eingebracht werden kann, haben dem Vorhaben schriftlich zugestimmt. Diese Nachbarn sind zudem Eigentümer eines angrenzenden Garagengrundstückes. Die südlich angrenzenden Nachbarn wurden wie die Teileigentümer der östlich angrenzenden Gemeinschaftsfläche nicht beteiligt. Die Nachbarunterschriften sind somit nicht vollständig vorhanden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g) BayBO sind Terrassenüberdachung bis zu einer Fläche von 30 m2 und einer Tiefe von maximal 3 Metern nicht bauantragspflichtig. Die Terrassenüberdachung befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Oberfeld I“.

 

Die Breite der Terrassenüberdachung wurde von 6,14 Meter vom Bauherrn auf 5,75 Meter reduziert. Alle weiteren Maße bleiben unverändert. Durch die Anpassung der Breite reduziert sich die Grundflächenzahl I von 0,354 auf 0,349. Die zulässige GRZ ist nun eingehalten.

Auch die zulässige GRZ II von max. 0,665 wird eingehalten (0,654).

Somit ist lediglich eine Befreiung von der westlichen Baugrenze erforderlich. Hier wird auf die ausführliche rechtlich-fachliche Würdigung in der Beschlussvorlage 2020/3726-03 verwiesen. Zusammenfassend lässt sich aber sagen, dass hier aufgrund der Vielzahl der Vergleichsfälle eine Befreiung von der Baugrenze aus Gründen der Gleichbehandlung als angemessen erachtet wird.

 

Gemäß Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB entscheidet die Gemeinde bei diesen sogenannten verfahrensfreien Bauvorhaben (vgl. Art. 57 BayBO) über Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Markt Mering erlässt als örtlich und sachlich zuständige Behörde den Genehmigungsbescheid.

 

Der Vollständigkeit halber wird erwähnt, dass neben der isolierten Befreiung noch ein Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu Art. 6 BayBO (Abweichung Abstandsfläche) notwendig ist. Der Grund ist, dass die Terrassenüberdachung nicht die eigentlich erforderliche Mindestabstandsfläche von 3 Metern (die Mindestabstandsfläche beträgt sowohl nach der BayBO, wie auch nach der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering 3 Meter) zum Nachbargrundstück nachweisen kann, da die Terrassenüberdachung direkt an die Grundstücksgrenze gebaut wird. Die Abstandsflächensatzung des Marktes Mering findet hier jedoch keine Anwendung, da § 9 der Baubauungsplansatzung ausdrücklich die Anwendung des Art. 6 BayBO anordnet. Für die Erteilung ist der Abweichung ist somit ausschließlich das Landratsamt zuständig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: 40,00 € Bescheidgebühr

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 64 "Oberfeld I" bezüglich der Überschreitung der Baugrenze zur Errichtung  einer Terrassenüberdachung.

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan
  • Beschlussbuchauszug vom 19.04.2021

 

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