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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Nachdem in der Sitzung vom 19.04.2021 eine Besichtigung vor Ort beschlossen wurde,

bleibt der Sachverhalt, wie in der Beschlussvorlage vom 19.04.2021 dargestellt, unverändert.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Ebenso bleibt die rechtlich/fachliche Würdigung unverändert zur Würdigung in der Sitzung vom 19.04.2021.

 

Der Straßenverkehrsbehörde wurde zwischenzeitlich von einem anderen Anwohner eine E-Mail mit dessen Sichtweise der Situation zugeführt.

 

Dieses Schreiben ist im Anhang mit Zustimmung des Verfassers beigefügt und ergänzt die bereits vorher gewonnene Erkenntnis, dass die Interessen der Anlieger des Troppauer Weges durchaus unterschiedlicher Natur sind.

 

Daher erscheint aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde die Idee eines verkehrsberuhigten Bereiches vielleicht am ehesten die Mehrheitsinteressen, wenn auch sicher nicht die aller Anwohner, befriedigen zu können. Zu bedenken ist hier, dass wohl maximal 5-6 ausgewiesene Parkflächen in diesem Bereich verbleiben werden. Auch müsste die gegenüber der HsNr. 10a aufgebrachte Grenzmarkierung auf der Fahrbahn entfernt werden. Da das Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich aber nur in gekennzeichneten Parkflächen erlaubt ist, würde dem Gerichtsurteil, welches schlussendlich als Grundlage der Grenzmarkierung anzusehen ist (das Gericht hat dem Markt die Entscheidung überlassen, wie Sie die Ausfahrt aus dem Grundstück HsNr. 10a sicherstellen will), weiterhin in vollem Umfang Genüge getan.

 

Der Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Friedberg wird nach jetzigem Stand den Außentermin (nicht aber den im Sitzungssaal) wahrnehmen können, um den Mitgliedern des Gremiums vor Ort weitergehende Fragen aus polizeilicher Sicht beantworten zu können und so beratend tätig zu sein.

 

Ebenso steht zu erwarten, dass ein Verantwortlicher der Feuerwehr vor Ort die Problematik der Feuerwehrzufahrten den Mitgliedern des Gremiums vermitteln kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: Im Falle eines verkehrsberuhigten Bereiches inkl. Markierungsarbeiten ca. 3.000 €

 

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Alternative 1:

In den beantragten Bereichen wird ein absolutes Haltverbot (auch auf dem Seitenstreifen) mit Zeichen 283 und Zusatzzeichen 1052-37 ausgewiesen.

 

Alternative 2:

In den beantragten Bereichen wird eine Grenzmarkierung (VZ 299) auf der Fahrbahn aufgebracht.

 

Alternative 3:

Der Troppauer Weg wird auf seiner gesamten Länge als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dabei hat das Marktbauamt die maximale Möglichkeit an Stellplätzen zu ermitteln und zu positionieren.

 

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, für die beschlossene Alternative eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.

 

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Anlage/n
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1 Schreiben eines Anwohners     

Beschlussvorlage vom 19.04.2021 mit allen Anlagen 

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