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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Vorhaben – Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Westendstraße 8 a wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 19.04.2021 behandelt. Das Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Das Landratsamt hat nun in der weiteren Bearbeitung festgestellt, dass das Vorhaben den Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“ hinsichtlich der Höhenlage nicht entspricht.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      06.07.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  keine Fiktionsfrist, da erneute Behandlung

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 13.09.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Im ursprünglichen Antrag lagen die Nachbarunterschriften teilweise vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“. Auf die ausführliche fachlich-rechtliche Würdigung im beigefügten Beschlussbuchauszug wird verwiesen.

 

Die Höhenlage der OK FFB lag im Bauntrag bei 507,075 Meter ü.NN, um den Anforderungen von § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Bebauungsplansatzung gerecht zu werden, müsste die Mindesthöhe von 507,40 Meter ü. NN der OK FFB eingehalten werden zu entsprechen. Zuerst sollten geänderte Pläne hinsichtlich der Höhenlage eingereicht werden, nun liegt jedoch eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vor (anbei), danach ist die Einhaltung dieser damals noch explizit vom WWA im Bauleitverfahren geforderten Mindesthöhe aufgrund der verschiedenen Hochwassermaßnahmen in den letzten Jahren nicht mehr notwendig. Deshalb haben die Bauwerber nun am 06.07.2021 nachträglich einen Befreiungsantrag für den laufenden Bauantrag eingereicht, dieser Antrag mit Begründung ist der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt. Da die Fachbehörde selbst hier keine Notwendigkeit mehr in der Einhaltung dieser wasserrechtlichen Höhenvorgabe sieht, kann somit hier aus Sicht der Verwaltung auch eine Befreiung ausgesprochen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt eine Befreiung von § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“ bezüglich der Nichteinhaltung der wasserrechtlichen Mindesthöhe durch das Bauvorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 19.04.2021 durch den Bau- und Planungsausschuss erteilt.

 

 

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Anlage/n
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